Das Zi­vil­recht re­gelt an­ders als das öf­fent­li­che Recht die Rechts­be­zie­hun­gen zwi­schen ver­schie­de­nen Rechts­sub­jek­ten (na­tür­li­chen oder ju­ris­ti­schen Per­so­nen) auf der Grund­la­ge der Gleich­ord­nung und Gleich­be­rech­ti­gung.

 

 

Unsere Leistungen in diesem Bereich:

 

  • Forderungsangelegenheiten
  • Miet- u. Pachtverträge
  • sonstige Verträge, sofern sie nicht speziellen Rechtsgebieten zugeordnet werden.
  • Schadensrecht
  • Kaufvertrag
  • Darlehensvertrag
  • Bürgschaft
  • Grundstücksrecht