Schwerpunkt 2
Als Arbeitsrecht bezeichnet man die Gesamtheit aller Gesetze und Bestimmungen, die das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, den Arbeitsschutz, Folgen bei Arbeitsunfall, die Arbeitsgerichtsbarkeit, die Sozialversicherung, die Arbeitslosenfürsorge, die Mitbestimmungsrechte von Gewerkschaften und Betriebsräten und angrenzende Themen regeln.
Unsere Leistungen in diesem Bereich
- Unklarheiten bei Arbeitsverträgen
- Arbeitszeugnis
- Arbeitszeit
- Abmahnung
- Kündigung
- Kündigungsschutz
- Mobbing
- Urlaubsregelung
- Lohn- und Gehaltsabrechnung
- Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
- Arbeitslosengeld
- Rente
- Schwerbehinderung
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