Im Jugendstrafrecht sowie in den jeweiligen kantonalen Bestimmungen, die das Jugendstrafverfahren betreffen, ist geregelt, welche rechtliche Folgen es hat, wenn Minderjährige straffällig werden. Bezüglich der Frage, welche Tatbestände überhaupt strafrechtlich sanktioniert werden, gelten für Minderjährige weitgehend dieselben Regelungen wie für Erwachsene.

 

0-9 Jahre
Kleinkinder sind grundsätzlich nicht strafmündig. Falls ein Kleinkind eine strafbare Handlung begehen sollte, bei welchem sich Massnahmen aufdrängen, können diese im Rahmen des Vormundschaftsrecht vollzogen werden.
10-14 Jahre
Für Jugendliche im Alter von 10-14 Jahren sind die Rechtsfolgen noch weniger gravierend. Teilweise gelten auch andere Verfahrensregelungen.
15-18 Jahre
Bei Jugendlichen zwischen 15-18 Jahren sind aufgrund ihres Alters bereits strengere Rechtsfolgen möglich.
18-25 Jahre
Für junge Erwachsene gilt grundsätzlich das Erwachsenenstrafrecht. Allerdings kann diese Personengruppe in gewissen Bereichen noch nach milderen Massstäben bestraft werden.

 

 

Unsere Leistungen in diesem Bereich:

 

  • Körper- und Vermögensdelikte
  • Verkehrsdelikte
  • Sachbeschädigungen
  • Beleidigungen
  • Beförderungserschleichung (Schwarzfahren)