Dies betrifft sowohl Verträge zwischen Unternehmern oder zwischen Privatpersonen als auch solche Verträge, an denen je ein Unternehmer und eine Privatperson (Verbraucher) be- teiligt sind. Es spielt also bei den nachfolgenden Erläuterungen (zu- nächst) keine Rolle, wer mit wem einen Vertrag abschließt und ob es sich dabei um einen Kaufvertrag, Werkvertrag, Mietvertrag o. ä. handelt.

 

 

Unsere Leistungen in diesem Bereich:

 

  • Wettbewerbsverbot
  • ebay und die Widerrufsfrist
  • Werbeanrufe
  • Ideenklau
  • Internetabonnements