Dies betrifft sowohl Verträge zwischen Unternehmern oder zwischen Privatpersonen als auch solche Verträge, an denen je ein Unternehmer und eine Privatperson (Verbraucher) be- teiligt sind. Es spielt also bei den nachfolgenden Erläuterungen (zu- nächst) keine Rolle, wer mit wem einen Vertrag abschließt und ob es sich dabei um einen Kaufvertrag, Werkvertrag, Mietvertrag o. ä. handelt.
Unsere Leistungen in diesem Bereich:
- Wettbewerbsverbot
- ebay und die Widerrufsfrist
- Werbeanrufe
- Ideenklau
- Internetabonnements