Gebühren

Die Höhe der Rechtsanwaltsgebühren ist durch ein Bundesgesetz, die RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) im einzelnen festgelegt.
Bereits im Rahmen des Erstgesprächs klären wir mit Ihnen ab, welche Kosten für Ihre Angelegenheiten anfallen.

 


Wenn Sie rechtsschutzversichert sind,
übernimmt möglicherweise die Rechtsschutzversicherung die Kosten für die Durchsetzung Ihrer Rechte. Bringen Sie insoweit bitte zum Erstgespräch die Unterlagen über Ihre Rechtsschutzversicherung mit.

 


Wenn Ihr Einkommen niedrig ist,
haben Sie möglicherweise Anspruch auf Beratungs- und Prozesskostenhilfe.

  • Die Beratungshilfe

ermöglicht Ihnen eine außergerichtliche Beratung und Vertretung durch einen Anwalt Ihrer Wahl.

  • Die Prozesskostenhilfe

sichert Ihnen die Hilfe eines Anwalts bei der Durchsetzung Ihrer Rechte vor Gericht.

 

 

Ob Sie diese Hilfen bekommen, richtet sich nach Ihrem Einkommen und Ihrem Vermögen. Bringen Sie daher bitte alle Unterlagen über Ihre gegenwärtigen finanziellen Verhältnisse zum Erstgespräch mit.